Laserschutz
Je nach Ausführung befindet sich im PaintChecker-
Messkopf oder in der Lichtquelleneinheit ein Laser, der die gepulste
Laserstrahlung für die photothermische Schichtdickenmessung
erzeugt. Die ausgesendete Laserstrahlung kann vom menschlichen Auge
nicht wahrgenommen werden, da die Wellenlänge der Strahlung in
nahinfraroten Spektralbereich liegt. Die Laserstrahlung tritt mittig
über die in der Glasplatte eingelassene Austrittslinse am Messkopf
aus und wird von dieser Linse so gebündelt, dass im Messabstand
der kleinste Beleuchtungsfleck entsteht. Bei ruhenden Messobjekten kann
der Messfleck auf ca. 3 mm Durchmesser eingestellt werden. Für
Messungen in Bewegung ist der Messfleck rechteckig und besitzt eine
Grösse von ca. 15 x 5 mm. Die bestrahlte Fläche entlang des
Strahlengangs ist nicht konstant und besitzt an verschiedenen
Positionen im Strahlengang
eine unterschiedliche Fläche. Bewegt man sich von der
Austrittslinse
in Richtung Messobjekt, so stellt man fest, dass die bestrahlte
Fläche von der Austrittslinse bis zum Messabstand in ca. 200 mm
kleiner wird. Im Messabstand selbst ist die bestrahlte Fläche am
kleinsten und vergrössert
sich wieder mit zunehmender Entfernung vom Messabstand.
Die Leistung des
Lasers liegt im Bereich von 16 bis 20 W und wird durch die optischen
Komponenten im Messkopf um ca. 30% reduziert, so dass an der
Austrittslinse eine Leistung von 11 bis 14 W auftritt. Die
Laserleistung wird nicht kontinuierlich
ausgesendet, sondern in Pulsform mit Pulslängen zwischen 1 ms und
100 ms. Pro Messung wird genau ein Laserimpuls abgegeben.
Zur Bestimmung der
Laserklasse für den PaintChecker werden alle optischen Kenndaten
des Lasers sowie alle Betriebsmodi und Nutzungsarten herangezogen und
für den kritischsten Fall die auftretende Laserleistung berechnet
und bewertet. Als Grundlage dient die nationale
Unfallverhütungsvorschrift für Laserstrahlung DIN EN
60825-1(VDE 0837 Teil 1): 2001-11. Man
unterscheidet, ob der PaintChecker in der Standardversion benutzt wird
oder ob er in eine Messkabine eingebaut ist. Dadurch erhält man
verschiedene
Laserklassen, weil sich die Nutzungsart ändert und bestimmte
Schutzvorkehrungen z.B. in einer Messkabine schon eingebaut sind.
Standardversion
Das PaintChecker
Messgerät wird in der Basisversion ohne zusätzliche
Schutzmassnahmen ausgeliefert und unterliegt daher der Laserklasse
4, das heisst, dass die vom Messkopf ausgesandte unsichtbare
Laserstrahlung bei direkter Bestrahlung gefährlich für das
Auge ist. Bei Arbeiten in unmittelbarer Umgebung des PaintChecker
Messkopfes ist während des Betriebs, eine geeignete
Laserschutzbrille zu tragen. Zudem ist ein Mitarbeiter als
Laserschutzbeauftragter zu benennen und
zu schulen, der den Betrieb überwacht und eine regelmässige
Mitarbeiterschulung durchführt.
Messkabine
Wird das
PaintChecker Messgerät in einer Messkabine ausgeliefert, so
besitzt es die Laserklasse 1, dass
heisst,
dass die von der Messkabine ausgesandte unsichtbare Laserstrahlung
für
das Auge und die Haut ungefährlich ist. Eine Reihe von
Schutzmassnahmen verhindern das austreten von gefährlicher
Laserstrahlung und schützt so den Nutzer. Zu den Schutzmassnahmen
zählen die Laserschutzfolie auf der Fronttür, die lichtdichte
Umhausung, ein Tür- Sicherheitsschalter, der feste Einbau des
Messkopfes und die gerichtete Aussendung des Laserpulses. Ein
Laserschutzbeauftragter ist nicht notwendig, solange nicht innerhalb
des geschützten Laserbereichs gearbeitet wird.
Sollte ein Einsatz
innerhalb des ungeschützten Laserbereichs notwendig sein, so gilt
wieder die Laserklasse 4 der Standardversion mit den entsprechenden
Auflagen.
Integration in
bestehende Anlagen
In einigen
Fällen besteht der Wunsch, die Standardversion des PaintChecker
Schichtdickenmessgerät in eine bestehende Anlage einzubauen.
Grundsätzlich gilt die Laserklasse 4. Nur durch geeigneten
Schutzmassnahmen lässt sich die Laserklasse verringern. Oftmals
muss unter Berücksichtigung der anlagentechnischen Gegebenheiten
ein passendes Schutzkonzept erstellt werden. Im einfachsten Fall
würde man das Messgerät in eine lichtdichte Umhausung
einbauen. Werden Möglichkeiten zur Bauteilzuführung und
zur Beobachtung gewünscht, so kann man Materialschleusen und
Bürstenöffnungen oder Sichtfenster mit Laserschutzfolien
einbauen. Zusätzliche elektrische Sicherheitseinrichtungen an den
Türen oder Öffnungen verhindern die Freisetzung von
Laserstrahlung im geöffneten Zustand. Signallampen zeigen dem
Bediener den Zustand der Messeinrichtung an. Aufgrund des oben
geschilderten Strahlgangs, kann allein mit einem ausreichenden
Sicherheitsabstand die Lasergefahr recht einfach verringert werden, da
die Flächenleistung mit zunehmender Entfernung vom Messkopf
abnimmt.
Zur Erlangung
einer kleineren Laserschutzklasse muss aber die integrierte
Messeinrichtung
unter Berücksichtigung der speziellen Umgebungsbedingungen und der
getroffenen Sicherheitsmassnahmen in Form eines Gutachtens abgenommen
werden. Auf der Basis dieses Gutachtens kann das gesamte Messsystem in
eine kleinere Laserklasse (z.B. Laserklasse 1) eingestuft werden.
Durchführende Stellen sind das Physikalisch Technische Bundesamt
(PTB) in Braunschweig und die Deutsche Montan Technik (DMT) in Dortmund.