Laserschutzbrille
Für
Justierarbeiten des Messsytems im lasergefährdeten Bereich ist
nach der Unfallverhütungsvorschrift für Laserstrahlung DIN EN
60825-1(VDE 0837 Teil 1): 2001-11 das Tragen einer
Laserschutzbrille notwendig.
Die Laserschutzbrille schützt das Auge vor irreparablen
Schäden durch Laserstrahlung. Da das ausgesendete Laserlicht vom
menschlichen Auge nicht wahrgenommen werden kann, sind richtig
angewendete Laserschutzmaßnahmen unerlässlich.
Die Schutzbrillen besitzen die
Schutzstufe D-L6 nach DIN EN 207 und sind an die jeweilige
Wellenlänge des verwendeten Laserlichtes angepasst.
Es ist zu beachten,
dass die Schutzbrille an das jeweilige Messsystem auf Grund der
Wellenlänge gebunden ist und nicht ohne weiteres für andere
Messsysteme der Fa. OptiSense verwendet werden kann. Bitte wenden Sie
sich an uns, wenn Sie
eine Schutzbrille für mehrere Messsysteme verwenden wollen. Wir
sind
Ihnen bei der Auswahl der richtigen Laserschutzbrille behilflich.
Abb. 1:
Laserschutzbrille Typ eco-1
Abb. 2:
Laserschutzbrille Typ L-06
Bitte wählen
Sie einen Brillentyp aus und geben die Gestellnummer zur Bestellung mit
an.
Beide Laserschutzbrillen können auch von Brillenträgern
benutzt werden, wobei der Gestelltyp L-06 auch grössere
Brillengestelle aufnehmen kann.