Allgemeine Verkaufs- und
LieferbedingungenOptiSense Gesellschaft für optische Prozessmesstechnik mbH & Co KG
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der OptiSense Gesellschaft für optische Prozessmesstechnik mbH & Co. KG (nachstehend: OptiSense KG) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufs,- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, und für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung auch wenn sie nicht nochmals eigens ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten mit Annahme des Angebots bzw. mit Auftragsbestätigung, spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Die Speicherung personenbezogener Daten behält sich die OptiSense KG für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung gemäß den Vorschriften der §§ 28 Abs. 1 ff. BDSG vor
2. Angebot und Vertragsschluss / Rechte und Pflichten des Käufers
2.1. Die Angebote der OptiSense KG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der OptiSense KG. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2. Technische Spezifikationen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Konstruktion, Form oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
3. Preise und Zahlung
3.1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die OptiSense KG an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der OptiSense KG genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten für die Lieferung ab Lager, ausschließlich Verpackung, Fracht und Überführung. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
3.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der OptiSense KG 14 Tage nach Rechnungsteilung ohne Abzug zahlbar. Die OptiSense KG ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden sowie bereits entstandene Kosten und Zinsen anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die OptiSense KG über den Betrag verfügen kann.
3.3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die OptiSense KG berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn der OptiSense KG andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, dann ist die OptiSense KG berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn die OptiSense KG Schecks angenommen hat. Kommt der Käufer mit Zahlungen - bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten - in Verzug, so kann die OptiSense KG dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf der Frist die Vertragserfüllung durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Fristablauf ist die OptiSense KG berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Die von der OptiSense KG genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Sofern die OptiSense KG die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Vorzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der OptiSense KG.
4.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die OptiSense KG nicht zu vertreten. Hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc. Diese Umstände berechtigen die OptiSense KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Die OptiSense KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der OptiSense KG verlassen hat . Falls der Versand ohne Verschulden der OptiSense KG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Gewährleistung bei Lieferungen
6.1. Die OptiSense KG liefert die Ware in vertragsgemäßem Zustand. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Für die normale Abnutzung besteht ebenfalls keine Gewährleistung.
6.2. Der Käufer muss der OptiSense KG Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der OptiSense KG unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.3. Bei berechtigten Mängelrügen ist die OptiSense KG nach ihrer Wahl zur Teil-/Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Ersetzte Teile werden Eigentum der OptiSense KG. Die OptiSense KG übernimmt die Kosten der Nachbesserung, ausgenommen von zusätzlichen Kosten, die durch das Verbringen der Ware an einen anderen Ort als dem Wohnsitz oder der gewerblichen Niederlassung des Käufers entstehen.
6.4. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung der Vertrages verlangen.
6.5. Gewährleistungsansprüche gegen die OptiSense KG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.6. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art insbesondere auch für unmittelbare oder mittelbare Schäden auch für Drittschäden oder für Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind, soweit gesetzlich zulässig aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, - die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
7. Gewährleistung bei Montage, Wartung und Reparaturen
Für Montage,- Wartungs,- und Reparaturarbeiten gilt zusätzlich:
Vor Beginn der Arbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnliche Anlagen sowie sonstige für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Jede technische Beratung erfolgt aufgrund der Erfahrung und der Versuche der Mitarbeiter der OptiSense KG nach bestem Können und Wissen. Für eine z.B. im Zusammenhang mit der Montage, Wartung und Reparatur von Gegenständen erfolgte technische Beratung kann eine Haftung der Gesellschaft hierfür aus keinerlei Rechtsgrund hergeleitet werden. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Im übrigen gelten für die Gewährleistung der Bestimmungen der Ziffer 6 dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sinngemäß.
8. Software Gewährleistung
Alle Programme sind sorgfältig aufgestellt und geprüft, trotzdem ist Software nach derzeitigem technischen Stand systembedingt niemals völlig fehlerfrei. Unsere Gewährleistungsverpflichtung ist ausschließlich auf die Fehlerbeseitigung der im Einflussbereich der OptiSense KG erstellten Software beschränkt, wobei auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen eines Mangels der Software als ausreichende Nachbesserung gilt. Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für den Verlust von Daten, der aufgrund einer Software-Lieferung entstanden ist. Ebenso ist die Haftung für Schäden und Folgeschäden gleich weicher Art, die dem Kunden oder Dritten aufgrund Programmfehler entstehen, ausgeschlossen.
9. Software-Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden zum ausschließlichen Gebrauch an der jeweiligen Maschine überlassen, für die sie bestimmt ist oder in die sie erstmals installiert wurde. Der Kunde darf die Software weder kopieren, anderweitig nutzen noch anderen zur Nutzung überlassen. Alle Verwertungs- und Urheberrechte an der Kaufsache Software verbleiben bei der OptiSense KG.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der OptiSense KG aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, werden der OptiSense KG die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig mehr als 20 % übersteigt.
10.2. Die Ware bleibt Eigentum der OptiSense KG. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für die OptiSense KG als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum der OptiSense KG durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die OptiSense KG übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum der OptiSense KG unentgeltlich. Ware, an der OptiSense KG (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
10.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die OptiSense KG ab. Der Verkäufer ermächtigt sie widerruflich, die an die OptiSense KG abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf des Eigentum der OptiSense KG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
10.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die OptiSense KG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die OptiSense KG liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
11. Haftung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die OptiSense KG als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung auf die Vertragssumme begrenzt.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist der Sitz der OptiSense KG.
12.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz der OptiSense KG ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 03/2001